AGB`s

 

Der Tierhalter versichert, daß das übergebene Tier sein Eigentum ist, frei von ansteckenden Krankheiten und eine gültige Impfung

(Katzenseuche, Katzenschnupfen, bei zeitweisen Teilfreigängern zusätzlich  gegen Tollwut und  Leukose) besitzt.

Aufgenommen werden nur Katzen, deren gültige Schutzimpfung nachgewiesen wurde. Katzen, die überwiegend Tag oder Nacht draußen laufen, sind richtige FREIGÄNGER,

diese kann ich nicht in die Pension aufnehmen !!!!

Das Risiko, dass sie versuchen auszubrechen ist zu hoch! Hier biete ich in kleinem Umfang mobile BETREUUNG an. Oder ich vermittle an eine andere Tierbetreuuerin.


Kater müssen ab dem 6. Monat kastriert sein wenn Sie in die Pension kommen sollen.

Das Impfbuch und ein aktueller Gesundheitsscheck  muss mitgebracht werden und bleibt in der Zeit des Aufenthaltes in der Katzenpension. ( Diese Auflage kommt vom Veterinäramt Trier )

Ein Flohschutz  mindestens 2 Wochen vor Ankunft in die Pension auftragen, eine Wurmkur darf nicht länger als 3 Wochen zurückliegen. Beides sollte mit Nachweis vom Tierarzt vorliegen!

Bei Verschweigen einer ansteckenden Krankheit (oder Kontakt mit infizierten Tieren) übernimmt der Besitzer im Falle einer Ansteckung oder Gefährdung anderer Pensionstiere ausnahmslos alle diesbezüglichen anfallenden Kosten (z.B.Tierarztkosten, Folgekosten, Fahrtkosten usw)

 

Sollte ihr Tier während der Pensionszeit erkranken, wird dieses schnellstmöglich tierärztlich versorgt. Meine Tierärztin ist in der Nähe ,mit Praxis  ansässig. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.

Die Pensionstiere werden mit bestem Wissen betreut.

Haftung bei Verletzung von Katzen untereinander, trägt immer der Tierhalter für Schäden die seine Katze(n) anderen Katzen zufügt!

 

Bei den Pensionstieren ist mit der verbindlichen Anmeldung, auch per Email, eine Reservierungspauschale von 50 % bei Buchung sofort fällig. Mit dem Aufnahmetag ist der gesamte Pensionspreis fällig. Mit Buchung werden die AGB`s automatisch akzeptiert.


Auch bei kurzfristiger STORNIERUNG von  10 - 20 Tagen vor  Beginn des Aufenthaltes in der Pension, wird die Pauschale von 50 %  in RECHNUNG gestellt bzw. mit der Anzahlung verrechnet. Bei 21  bis 28 Tage Absage sind  20 %  der Buchungskosten zu zahlen.

 Bei Absage 1 - 9 Tage vor Beginn der Aufnahme in die Pension ist der gesamte Betrag fällig!!

 Dieses gilt natürlich auch für die Buchung der mobilen Betreuung bei Ihnen zu Hause!

 

 

Der Pensionsspreis wird

 bezahlt bei Aufnahme der Katze (n) oder  mit Vorabüberweisung, diese nur bei Buchungen in den Ferien oder bei Feiertagen .

 

 

Meine kleine Pension ist von Montag bis Samstag für die Aufnahme /Abholung der Pensionskatzen geöffnet.

Mo-Fr  Uhrzeit nach Absprache. Samstag zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr und nach Vereinbarung.

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SONNTAGS/FEIERTAGS ist für Aufnahme  und Abholung geschlossen.

Jeder angefangene Pensionstag wird in voller Höhe berechnet.

Mindestaufenthalt 3 Tage


WICHTIG!

Eine  Buchung ist immer erst fest, wenn ich die Kunden kennengelernt habe und erfolgt nicht telefonisch!